Lebenslauf

1995

Promotion zum Dr. jur. in Hamburg

1989 - 1991

Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Hamburg

1991 - 1993

Referent im Rechtsreferat einer Bundesoberbehörde

1994 - 1997

Rechtsanwalt in einer großen deutschen Rechtsanwaltskanzlei

1998 - 2009

bdp Bormann Demant & Partner, ab 2001 als Partner

2009 - 2016

Rechtsanwalt bei einer renommierten Hamburger Anwaltskanzlei, ab 2010 als Partner

seit 2016

bdp Bormann Demant & Partner

Schwerpunkte

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Restrukturierungs- und Sanierungsberatung
  • Unternehmenskäufe und -verkäufe (M&A)
  • Unternehmensnachfolge
  • Kooperationen
  • Vertragsgestaltung
  • Internationales Wirtschaftsrecht
  • Gerichtliche Verfahren, Schiedsverfahren
  • Wirtschaftsmediation

Besondere Kenntnisse und Erfahrungen

  • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht
  • Wirtschaftsmediator
  • Fachmediator für internationale und interkulturelle Mediation

* of counsel

Aktuelle Fachbeiträge

Sanieren statt liquidieren // Teil G   Agieren Sie umsichtig!

In Krisenunternehmen lauern sowohl für die Geschäftsführung aber auch für die Gesellschafter Gefahren, für ihr Handeln persönlich in Haftung genommen zu werden.

In Krisenunternehmen lauern sowohl für die Geschäftsführung aber auch für die Gesellschafter Gefahren, für ihr Handeln persönlich in Haftung genommen zu werden.

Sanieren statt liquidieren // Teil F  Eigenverwaltung und Schutzschirm

Die Eigenverwaltung ist – regelmäßig in Verbindung mit einem Insolvenzplan - ein attraktives Instrument zur Sanierung eines insolventen Unternehmens.

Die Eigenverwaltung ist – regelmäßig in Verbindung mit einem Insolvenzplan - ein attraktives Instrument zur Sanierung eines insolventen Unternehmens.

Sanieren statt liquidieren // Teil E   Verfahrensfragen

Im Gegensatz zum Regelverfahren mit einer Abwicklung des insolventen Unternehmens haben Gläubiger beim Insolvenzplanverfahren deutlich mehr Mitbestimmungsrechte.

Im Gegensatz zum Regelverfahren mit einer Abwicklung des insolventen Unternehmens haben Gläubiger beim Insolvenzplanverfahren deutlich mehr Mitbestimmungsrechte.

Kapitel 12: Grundzüge des Insolvenzplanverfahrens  Sanierung des insolventen Unternehmens als Ziel

Ein Insolvenzplanverfahren bietet den Verfahrensbeteiligten die Möglichkeit, vom Regelinsolvenzverfahren abweichende Vereinbarungen im Hinblick auf die Umgestaltung oder völlige Neuordnung des insolventen Unternehmens zu treffen.

Ein Insolvenzplanverfahren bietet den Verfahrensbeteiligten die Möglichkeit, vom Regelinsolvenzverfahren abweichende Vereinbarungen im Hinblick auf die Umgestaltung oder völlige Neuordnung des insolventen Unternehmens zu treffen.

Kapitel 11: Grundzüge des Insolvenzverfahrens  Bei Gericht

Das Insolvenzgericht entscheidet über das Verfahren und kontrolliert es. Aber Gläubiger und Schuldner haben auch erheblichen Einfluss

Das Insolvenzgericht entscheidet über das Verfahren und kontrolliert es. Aber Gläubiger und Schuldner haben auch erheblichen Einfluss

Eine persönliche Betrachtung   Qingdao – die „Grüne Insel“ am Gelben Meer

2004 war Dr. Jens-Christian Posselt zum ersten Mal in Qingdao. Hier schildert er die Entwicklung der chinesischen Hafenstadt, die ehemals als deutsche Kolonie Kiautschou zum Deutschen Reich gehörte.

2004 war Dr. Jens-Christian Posselt zum ersten Mal in Qingdao. Hier schildert er die Entwicklung der chinesischen Hafenstadt, die ehemals als deutsche Kolonie Kiautschou zum Deutschen Reich gehörte.

Sanieren statt liquidieren // Teil D   Wann ist ein Insolvenzantrag fällig?

In unserer Serie „Sanieren statt liquidieren“ erläutern wir die wichtigsten Aspekte der modernen Sanierungspraxis. In dieser Ausgabe steht die Frage im Mittelpunkt: „Wann ist ein Insolvenzantrag fällig?“

In unserer Serie „Sanieren statt liquidieren“ erläutern wir die wichtigsten Aspekte der modernen Sanierungspraxis. In dieser Ausgabe steht die Frage im Mittelpunkt: „Wann ist ein Insolvenzantrag fällig?“

Kapitel 10: Wichtige Fristen und Pflichten   Wann ist ein Insolvenzantrag fällig?

Die verschiedenen im Zuge der Coronapandemie zwischenzeitlich geltenden Fristerleichterungen sind nun allesamt weggefallen! Geschäftsführungen müssen wieder genau und weit in die Zukunft planen.

Die verschiedenen im Zuge der Coronapandemie zwischenzeitlich geltenden Fristerleichterungen sind nun allesamt weggefallen! Geschäftsführungen müssen wieder genau und weit in die Zukunft planen.

bdp auf dem Exporttag der IHK Potsdam   „Vertragsgestaltung im Exportgeschäft“

bdp Rechtsanwalt Dr. Jens-Christian Posselt spricht zum Thema „Vertragsgestaltung im Exportgeschäft“ auf dem Exporttag der Hauptstadtregion in der IHK Potsdam

Datum: 28.09.2023
Uhrzeit: 09:00 bis 16:00 Uhr
Sprache: Deutsch
Online-Anmeldung und weitere Informationen unter: https://sohub.io/7xbn

bdp Rechtsanwalt Dr. Jens-Christian Posselt spricht zum Thema „Vertragsgestaltung im Exportgeschäft“ auf dem Exporttag der Hauptstadtregion in der IHK Potsdam

Lieferkettengesetz  Trau schau wem

Gegen die hehren Ziele des Lieferkettengesetzes kann man nichts einwenden, im Gegenteil. Aber welche Konsequenzen hat dieses Gesetz, insbesondere für den deutschen Mittelstand?

Gegen die hehren Ziele des Lieferkettengesetzes kann man nichts einwenden, im Gegenteil. Aber welche Konsequenzen hat dieses Gesetz, insbesondere für den deutschen Mittelstand?

Bundesgerichtshof  Gewerbemieten in der Pandemie

Mietzahlungen während coronabedingten Lockdowns können gekürzt werden - aber nur im Einzelfall und nicht pauschal.

Mietzahlungen während coronabedingten Lockdowns können gekürzt werden - aber nur im Einzelfall und nicht pauschal.

Management Basics  Die Organstellung der Geschäftsführung

Als juristische Person erlangt eine GmbH Handlungsfähigkeit durch die Geschäftsführung, die sie als Vertretungsorgan nach außen vertritt. Wir erläutern die damit verbundenen Rechte und Pflichten.

Als juristische Person erlangt eine GmbH Handlungsfähigkeit durch die Geschäftsführung, die sie als Vertretungsorgan nach außen vertritt. Wir erläutern die damit verbundenen Rechte und Pflichten.

Restrukturierungsrecht  Neue Rollen für Berater?

Das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) definiert den Restrukturierungsbeauftragten und den Sanierungsmoderator als neue Funktionsträger im Restrukturierungsverfahren.

Das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) definiert den Restrukturierungsbeauftragten und den Sanierungsmoderator als neue Funktionsträger im Restrukturierungsverfahren.

Restrukturierungsrecht  Alte Werkzeuge in neuem Rahmen?

Mit dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) gibt es seit Jahresanfang einen gesetzlichen Rahmen, um Restrukturierungen früh einleiten zu können. Was ist daran neu?

Mit dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) gibt es seit Jahresanfang einen gesetzlichen Rahmen, um Restrukturierungen früh einleiten zu können. Was ist daran neu?

Reform des Insolvenzrecht  Neue Werkzeuge für die Restrukturierung

Die EU-Richtlinie über Restrukturierung und Insolvenz vom 20. Juni 2019 soll in Deutschland zeitnah umgesetzt und gleichzeitig das Insolvenzrecht reformiert werden.

Die EU-Richtlinie über Restrukturierung und Insolvenz vom 20. Juni 2019 soll in Deutschland zeitnah umgesetzt und gleichzeitig das Insolvenzrecht reformiert werden.

Einladung zum Webseminar  Quo vadis Insolvenzrecht? Das Update 2021

bdp-Webinar am 10. Februar 2021: Welche Neuerungen bringt das nun beschlossene „Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts“ (SanInsFoG)?

bdp-Webinar am 10. Februar 2021: Welche Neuerungen bringt das nun beschlossene „Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts“ (SanInsFoG)?

Quo vadis Insolvenzrecht?  Sanierungs- und Insolvenzrecht aktuell: Das Update 2021

Wir informieren hier und in einem Webinar am 10. Februar 2021 über Änderungen bei der Insolvenzantragspflicht, die neue Pflicht zur Krisenfrüherkennung und Neuerungen im Mietrecht.

Wir informieren hier und in einem Webinar am 10. Februar 2021 über Änderungen bei der Insolvenzantragspflicht, die neue Pflicht zur Krisenfrüherkennung und Neuerungen im Mietrecht.

Das neue Insolvenzrecht  Das SanInsFoG kommt. Was nun?

Das neue Insolvenzrecht greift bereits bis zu zwei Jahre vor Eintritt einer drohenden Zahlungsunfähigkeit. Das ist so charmant wie bedrohlich!

Das neue Insolvenzrecht greift bereits bis zu zwei Jahre vor Eintritt einer drohenden Zahlungsunfähigkeit. Das ist so charmant wie bedrohlich!